Schwangerschaftsabbruch bei Minderjährigen:
Das Gesetz sieht vor, wenn die Frau im Alter zwischen 14-18 ist, dass nur sie einer medizinischen Behandlung zustimmen kann, sofern sie die Fähigkeit hat, den Ablauf zu verstehen und eine Entscheidung zu treffen.
Im Zweifel wird das Vorliegen dieser Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit bei mündigen Minderjährigen angenommen.
Wenn es Zweifel an der Fähigkeit gibt, wird angenommen, dass sie in der Lage sind, zu verstehen und zu entscheiden. Wenn den Minderjährigen die Fähigkeit fehlt, eine Behandlung zu verstehen und darüber zu entscheiden, ist die Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten erforderlich.
Alle Minderjährigen unter 14 Jahren benötigen die Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten.