Begutachtung von Forschungsprojekten
In erster Linie werden jene Forschungsprojekte, die am Gynmed Ambulatorium für Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung oder in Kooperation mit diesem stattfinden, begutachtet. Dabei handelt es sich primär um Forschungsmaßnahmen nach Wr. KAG §15a.
Bei Bedarf und Zuständigkeit kann die Ethikkommission auch für andere Krankenanstalten gegen Aufwandsentschädigung der Antragstellenden tätig werden. Sie behält sich jedoch dabei vor, diesbezügliche Anträge abzulehnen. Wir bitten daher, im Vorfeld der Einreichung eine kurze Anfrage an ethik@gynmed.at zu senden, um die Zuständigkeit der Ethikkommission wie auch die Anspruchsberechtigung des Antragstellenden zu klären.
Stellungnahmen
Die Ethikkommission kann ferner zu in ihrem Wirkungsbereich auftretenden medizinisch-ethischen Fragen Stellung nehmen, allenfalls gegen Aufwandsentschädigung der Antragstellenden. Sie behält sich jedoch dabei vor, diesbezügliche Anträge abzulehnen. Wir bitten um eine Anfrage und kurze Sachverhaltsdarstellung an ethik@gynmed.at.
Formulare
Checkliste Einreichung
PDF, 64 Kb
Antragsformular
DOCX, 241 Kb
Informed Consent Vorlage 1
DOC, 34 Kb
Informed Consent Vorlage 2
DOC, 32 Kb